1. Anbieter und B2B-Geltungsbereich
Anbieter ist SZB (Sagdullaev Zwei Brüder) UG (haftungsbeschränkt), Windthorststraße 20, 48153 Münster, Deutschland. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Handelnde Personen sichern ihre Vertretungsberechtigung zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Arbeitgeberbereich kann pseudonymisierte Profile, Stellenverwaltung, Matching, Bewerbungsverwaltung, Nachrichten und Interviews umfassen. Personenbezogene Daten oder Dokumente werden nur nach Rollen-, Prüf- und Freigaberegeln angezeigt. Ein Zugang oder Vermittlungsauftrag enthält keine Garantie für eine bestimmte Zahl passender Fachkräfte, Antworten, Interviews, Verträge, Visa oder Arbeitsaufnahmen.
3. Organisationsprüfung
Vor Zugriff auf nicht öffentliche Kandidatendaten kann Hirekraft Register-, Vertretungs- und Beschäftigungsnachweise verlangen. Unrichtige, veraltete oder widersprüchliche Angaben können zur Aussetzung des Zugangs führen.
4. Vertragsschluss, Preise und Laufzeit
Tarifdarstellungen und eine Angebotsanfrage sind unverbindlich. Ein kostenpflichtiger Auftrag entsteht erst, wenn Hirekraft ein konkretes Angebot mit Leistungsumfang, Nettoentgelt, Umsatzsteuer, Gesamtpreis, Kontingenten und fester Laufzeit bereitstellt und der Arbeitgeber dieses über die eindeutig gekennzeichnete Annahmefunktion bestätigt.
Tarife verlängern sich nicht automatisch. Die Aktivierung erfolgt erst nach Organisationsprüfung und dokumentierter Zahlung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine kostenlose Freigabe festgehalten ist. Für umsatzsteuerlich nicht eindeutig in Deutschland liegende Leistungen erfolgt eine manuelle steuerliche Prüfung.
5. Kontingente und moderierte Kontaktfreigaben
Arbeitgeber zahlen für Recruiting- und Vermittlungsleistungen, nicht für den Verkauf personenbezogener Daten. Eine Kontakteinheit wird für eine konkrete aktive Stelle reserviert, wenn Hirekraft die Anfrage an die Fachkraft weiterleitet. Zugriff entsteht ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Fachkraft und ist zweck- sowie zeitgebunden.
Bei Ablehnung, fehlender Freigabe oder technischem Scheitern wird die Reservierung nicht verbraucht. Widerruft die Fachkraft vor dem ersten Abruf, wird die Einheit zurückgebucht. Nach einem Abruf sperrt ein Widerruf jeden weiteren Portalzugriff; eine Gutschrift des Kontingents erfolgt nur nach dokumentierter Prüfung, insbesondere bei unbrauchbaren Daten oder technischem Fehler. Kontaktkontingente sind nicht übertragbar und haben keinen Barauszahlungswert.
- Keine Weitergabe oder gemeinschaftliche Nutzung persönlicher Zugänge.
- Kein Scraping, keine automatisierten Massenabfragen und kein Aufbau fremder Kandidatenpools.
- Kein Verkauf, keine Werbung und keine zweckfremde Nutzung von Kandidatendaten.
- Keine Kontaktaufnahme außerhalb einer dokumentierten Freigabe.
- Keine Weitergabe an andere Unternehmen ohne Rechtsgrundlage.
6. Stellenanzeigen und Kommunikation
Stellen müssen real, aktuell, diskriminierungsfrei und dem tatsächlichen Vertragsarbeitgeber zugeordnet sein. Der Arbeitgeber trägt Verantwortung für Inhalt, Rechte und rechtliche Zulässigkeit. Kommunikation muss sachlich, sicher und zweckgebunden erfolgen.
7. Verfügbarkeit und Änderungen
Hirekraft schuldet eine im technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verfügbare Plattform, nicht jedoch ununterbrochenen Betrieb. Funktionen dürfen aus Sicherheits-, Rechts- oder technischen Gründen angepasst werden, solange ein vereinbarter Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
8. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Fachkräfte-, Organisations- und Prozessinformationen sind vertraulich zu behandeln und nur Personen zugänglich zu machen, die sie für den Vertragszweck benötigen.
9. Sperrung und außerordentliche Kündigung
Bei konkreter Gefahr für Fachkräfte, Daten oder Plattform sowie bei schwerwiegendem Verstoß darf der betroffene Zugriff vorläufig gesperrt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Haftung
Die Haftung ist bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in zwingenden gesetzlichen Fällen unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist sie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Freie Entscheidungen von Fachkräften, Arbeitgebern und Behörden sowie ein ausbleibender Erfolg fallen nicht in die Erfolgshaftung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Münster Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen für ihren Leistungsbereich vor.