Fokus: medizinisches Personal (Pflege, Ärzt:innen, Therapeuten) – plus Hinweise für andere reglementierte Berufe
Die Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG ist der zentrale Weg, wenn Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland (noch) nicht voll anerkannt ist. Sie erlaubt die Einreise und den Aufenthalt zur Qualifizierung, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen – z. B. über Anpassungslehrgänge, Praxisphasen oder Kenntnis-/Eignungsprüfungen. Für Arbeitgeber ist §16d der verlässliche Pfad, internationale Fachkräfte rechtssicher in den Beruf zu führen (besonders in Pflege/Medizin).
Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts wurde §16d deutlich ausgeweitet: längere Aufenthaltsdauern und mehr Nebenbeschäftigung sind möglich. (buzer.de)
1) Was ermöglicht §16d konkret?
- Aufenthalt in Deutschland, um eine fehlende Anerkennung gezielt nachzuholen (z. B. Sprach-/Fachmodule, Praxis auf Station, Lehrgänge, Prüfungen).
- Ziel: Volle Gleichwertigkeit und anschließend reguläre Beschäftigung (z. B. als Pflegefachkraft nach Anerkennung).
- Offiziell als „Visum/Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ geführt. (Make It In Germany)
2) Wer kommt für §16d in Frage? (Zielgruppen)
- Medizin & Pflege: Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Ärzt:innen, Hebammen, Physio-/Ergotherapeut:innen (reglementierte Berufe).
- Weitere reglementierte Berufe: Erzieher:innen, Lehrer:innen, bestimmte technische Berufe.
- Nicht-reglementierte Berufe können §16d nutzen, wenn eine formale Anerkennungs-/Gleichwertigkeitsprüfung Nachqualifizierung verlangt. (Make It In Germany)
3) Dauer, Verlängerung & Nebenbeschäftigung (neue Regeln)
- Erteilung: jetzt bis zu 24 Monate.
- Verlängerung: um bis zu 12 Monate, max. 3 Jahre Gesamtaufenthalt.
- Nebenbeschäftigung (unabhängig von der Maßnahme): jetzt bis 20 Stunden/Woche (vorher 10).
- Hinweis: Beschäftigung ohne Zeitlimit kann möglich sein, wenn sie unmittelbar mit der Qualifizierungsmaßnahme/angestrebten Tätigkeit verknüpft ist und die Voraussetzungen vorliegen (behördliche Entscheidung). Für bestimmte Heilberufe gelten teils besondere Grenzen. (buzer.de)
4) Der Fahrplan zur Anerkennung – Schritt für Schritt
Schritt A: Anerkennungsstelle & Defizitbescheid
- Reichen Sie Ihre Unterlagen bei der zuständigen Anerkennungsbehörde ein.
- Sie erhalten einen Defizitbescheid (welche Inhalte fehlen).
- Daraus ergibt sich: Anpassungslehrgang oder Kenntnis-/Eignungsprüfung. (Make It In Germany)
Schritt B: Qualifizierungsplan in Deutschland
- Vereinbaren Sie mit einem Träger (Klinik, Pflegeschule, Bildungsanbieter) eine Maßnahme gemäß Defizitbescheid (Curriculum, Stunden, Praxis).
- Für Pflege/Medizin: oft Kombination aus Fachsprache (B2/C1), Praxis-Einsätzen und Prüfungsvorbereitung. (Make It In Germany)
Schritt C: Visum/AE beantragen
- Auslandsvisum (D) oder, wenn bereits in DE, Aufenthaltserlaubnis nach §16d bei der Ausländerbehörde.
- Nachweise: Defizitbescheid, Maßnahme-/Schulungsvertrag, Finanzierung/KV, Sprachniveau. (Make It In Germany)
Schritt D: Maßnahme durchlaufen
- Praxis, Theorie, Sprachmodule absolvieren; ggf. Probearbeit (betrieblich abgestimmt).
- Nebenbeschäftigung gemäß §16d-Regeln möglich (s. oben). (buzer.de)
Schritt E: Prüfung/Abschluss & Wechsel
- Nach erfolgreicher Anerkennung: Wechsel in §18a (Fachkraft m. Berufsausbildung) oder Blue Card/§18b (bei akademischer Tätigkeit). (Make It In Germany)
5) Dokumenten-Checkliste (medizinisches Personal)
Kandidat:in
- Reisepass, biometrische Fotos
- Abschlusszeugnisse, Fächer-/Stundennachweise, Arbeitszeugnisse
- Defizitbescheid der Anerkennungsstelle
- Maßnahme-/Bildungsträgervertrag (Inhalte, Dauer)
- Sprachzertifikate (typisch Deutsch B2, Fachsprache bei Heilberufen)
- Gesicherter Lebensunterhalt / KV (oder Gehalt bei qualifizierter Tätigkeit)
Arbeitgeber/Bildungsträger
- Trainings-/Praxisplan gemäß Defizitbescheid
- Mentoring/Anleitung (Station, Praxisanleitung)
- ggf. Unterlagen für BA-Zustimmung (arbeitsmarktliche Prüfung) (GGUA)
6) Anpassungslehrgang vs. Kenntnis-/Eignungsprüfung (Pflege/Medizin)
| Weg | Für wen sinnvoll? | Inhalte | Dauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Anpassungslehrgang | Wenn konkrete Lücken gezielt nachzuschulen sind | Theorie + praxisnahe Einsätze (z. B. Stationen, Hygiene, Doku) + Fachsprache | Monate bis >1 Jahr (je nach Defizit) | Eng ans Haus/Träger gebunden, kontinuierliche Begleitung |
| Kenntnis-/Eignungsprüfung | Wenn umfangreiche Gleichwertigkeit schon vorliegt | Prüfung der Gesamtkompetenz (schriftlich/mündlich/praktisch) | Vorbereitung variabel | Prüftermine & Plätze begrenzt; gute Prüfungsvorbereitung nötig |
(Einzelfall entscheidet die Anerkennungsstelle.) (Make It In Germany)
7) Rechte & Pflichten während §16d
- Zweckgebunden: Aufenthalt ist an Anerkennungsmaßnahme gebunden (Teilnahme Pflicht).
- Arbeit: bis 20 Std./Woche außerhalb der Maßnahme erlaubt; zeitlich unbeschränkt, wenn maßnahmebezogen/qualifikationsadäquat und von der Behörde so zugelassen.
- Verlängerung nur, wenn das Verfahren ernsthaft betrieben wird (Nachweise!). (buzer.de)
8) Typische Zeitachsen & Tipps
- Entscheid Anerkennung: oft 8–12 Wochen (variabel).
- Visum/AE: je nach Land/Behörde mehrere Wochen; Unterlagen vollständig halten. (ServicePortal Berlin)
- Gesamtpfad Pflege (Beispiel):
- Defizitbescheid → 6–9 Monate Maßnahme + Fachsprache B2 → Kenntnisprüfung → Wechsel in §18a (unbefristete Beschäftigung perspektivisch).
- Praxis-Tipp: Prüfungstermine früh sichern; Sprachtraining parallel fortsetzen.
9) Für Arbeitgeber (Kliniken, Pflegeheime, MVZ) – so wird’s planbar
- Bedarfsprofil (Station/Fachbereich, Sprache, Schichten) definieren.
- Defizitbescheid aktiv einfordern, Curriculum mit Träger abstimmen.
- Sprachpfad (B1→B2/C1 Medizin) mit festen Lernzeiten am Arbeitsplatz.
- Mentoring/Anleitung: Praxisanleiter:innen benennen, Dokumentation standardisieren.
- KPI-Steuerung: Antrittsquote, Prüfungsquote, Zeit bis Anerkennung, Retention 12/24 Monate.
- Fristen im Blick: Verlängerungen, BA-Zustimmungen, eAT-Termine.
10) Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu spät mit Anerkennung begonnen → Frühzeitig §16d planen, Defizitbescheid besorgen.
- Unklare Maßnahme → Curricula exakt am Defizitbescheid ausrichten.
- Sprachlücken → Fachsprachtraining verbindlich (Pflege/Medizin: B2/C1).
- Fehlende Nachweise → Teilnahme, Lernfortschritt, Praxiszeiten dokumentieren.
- Nebenjob-Regeln ignoriert → 20-Std.-Grenze bzw. behördliche Auflagen beachten. (buzer.de)
11) §16d vs. Alternativen – kurz verglichen
- Chancenkarte (§20a): Jobsuche mit Punktesystem (kein Anerkennungszwang) – sinnvoll, wenn erst Arbeit finden, nicht primär anerkennen. (Make It In Germany)
- Blue Card/§18a/§18b: nach Anerkennung bzw. mit akademischer Stelle und Gehaltsschwelle – Zieltitel nach §16d.
- §16a (Ausbildung): für Einsteiger:innen in duale Ausbildung – anderer Zweck.
12) Mini-FAQ
Wie lange kann ich mit §16d bleiben?
Bis zu 24 Monate, Verlängerung bis max. 3 Jahre möglich (bei fortlaufendem Verfahren). (buzer.de)
Darf ich arbeiten?
Ja: bis 20 Std./Woche außerhalb der Maßnahme; ohne Limit, wenn maßnahmebezogen und behördlich zugelassen (Einzelfall, Beruf beachten). (buzer.de)
Was passiert nach der Anerkennung?
Wechsel in §18a (Berufsausbildung anerkannt) oder Blue Card/§18b (akademisch), abhängig vom Jobangebot. (Make It In Germany)
📩 Kontakt & Unterstützung
Fragen zu §16d, Anerkennung, Sprach- und Prüfungsweg – speziell in Pflege & Medizin?
SZB NRW HR-Management begleitet Bewerber:innen und Arbeitgeber End-to-End: Anerkennungsstrategie, Träger/Arbeitgeber-Matching, Sprachpfad (B1→B2/C1), Visum/AE, Onboarding.
📧 hr-management@szb-nrw.de
📞 +49 176 93173450 (Telefon/WhatsApp)
🌐 Kontaktformular: https://hirekraft.de/kontakt/
🤝 Unsere Partner
- https://almanbildung.com – Deutschkurse A1–C1 & Fachsprache Medizin (telc/Goethe)
- https://almanvisum.com – Visa-, Anerkennungs- & Aufenthaltsberatung (inkl. §16d-Roadmap)
👉 Schreiben Sie uns – wir planen Ihren §16d-Fahrplan (Zeit, Kosten, Prüfungstermine) und bringen Sie sicher zur vollen Anerkennung.
Quellen (aktuelle Kernaussagen): Offizielle Portale zu Anerkennungs-/§16d-Visa und zur Fachkräftereform (Dauer & Nebenbeschäftigung: 24 Monate/3 Jahre, 20 Std./Woche) sowie behördliche Informationsseiten. (Make It In Germany)



