Deutschland sucht qualifizierte Fachkräfte – von Pflege über IT bis Handwerk. Damit der Einstieg gelingt, brauchen Bewerber:innen aus Nicht-EU-Ländern in der Regel ein nationales Visum (Kategorie D) und nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Leitfaden erklärt sehr ausführlich, welchen Aufenthaltstitel Sie wählen, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Antrag abläuft, wie Sie Zeit sparen – und worauf Arbeitgeber achten sollten.
Hinweis: Regeln, Formulare und Gebühren können sich ändern. Nutzen Sie immer die aktuellen Vorgaben der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
1) Welcher Aufenthaltstitel passt zu Ihrem Profil?
Mit Jobangebot:
- EU Blue Card – für akademische Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss + Gehalt über der Blue-Card-Schwelle (je nach Jahr/Beruf).
- § 18a AufenthG – für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung (z. B. Pflege, Elektriker, Schweißer, LKW-Fahrer, Hotelfach).
- § 18b / Beschäftigung mit Hochschulabschluss – wenn Blue-Card-Gehalt nicht erreicht wird, aber akademischer Abschluss vorliegt.
- § 16d AufenthG (Anerkennung/Anpassung) – wenn die volle Anerkennung noch fehlt (z. B. Pflege), mit Qualifizierungsplan in Deutschland.
Ohne Jobangebot (Jobsuche in Deutschland):
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG) – punktbasiert, Einreise zur aktiven Jobsuche (Nebenjob bis 20 Std./Woche + Probearbeit möglich).
- Jobsuche nach Studium/Beruf (§ 20) – für manche Profile bis zu 18 Monate Jobsuche (andere Bedingungen als § 20a).
Ausbildung:
- § 16a AufenthG – für duale Berufsausbildung in Deutschland.
Nicht sicher? Wir prüfen Ihr Profil und empfehlen den schnellsten, realistischen Weg (inkl. Anerkennung/Sprachplan).
2) Voraussetzungen (typisch)
- Qualifikation passend zum Titel:
- Blue Card/§ 18b: anerkannter Hochschulabschluss (Gleichwertigkeit)
- § 18a: voll anerkannte Berufsausbildung
- § 16d: ausländischer Abschluss + Anpassungsmaßnahme vereinbart
- Chancenkarte: formale Qualifikation + Mindestsumme an Punkten
- Sprachkenntnisse: je nach Beruf/Behörde (oft Deutsch B1/B2, Pflege: B2 Fachsprache).
- Arbeitsvertrag/Angebot (außer bei Chancenkarte/Jobsuche).
- Gesicherter Lebensunterhalt (Vertrag/Gehalt; bei Jobsuche: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).
- Krankenversicherung (Reise/Anfang, später gesetzliche/Private).
3) Dokumenten-Checklisten (zum Abhaken)
A) Blue Card / § 18b
- □ Reisepass (gültig, Kopien)
- □ Arbeitsvertrag/Angebot (Aufgaben, Gehalt, Stunden)
- □ Hochschulabschluss + Nachweis Gleichwertigkeit (z. B. Anabin-Ausdruck oder ZAB)
- □ Lebenslauf (DE/EN), Zeugnisse/Referenzen
- □ Sprachzertifikat (falls gefordert; oft im Betrieb ausreichend)
- □ Nachweis Krankenversicherung
- □ Passfotos (biometrisch), Visumantrag, Gebühr
B) § 18a (Berufsausbildung anerkannt)
- □ Reisepass
- □ Vertrag/Angebot (passend zur Ausbildung)
- □ Anerkennungsbescheid (volle Gleichwertigkeit)
- □ Ausbildungs-/Berufszeugnisse, CV
- □ ggf. BA-Zustimmung (behördlich)
- □ Sprachzertifikat (berufsabhängig)
- □ KV-Nachweis, Fotos, Antrag, Gebühr
C) § 16d (Anpassung/Kenntnisprüfung)
- □ Vereinbarung über Anpassungslehrgang/Kenntnisprüfung in DE
- □ Qualifikationsnachweise, Anerkennungsbescheid „teilweise“
- □ Finanzierungsnachweis (Lehrgang/Leben)
- □ KV-Nachweis, Antrag, Gebühr
D) Chancenkarte (§ 20a) / Jobsuche
- □ Punkte-Nachweise (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache, Alter, Mangelberuf usw.)
- □ Finanzierung (Sperrkonto/Verpflichtungserklärung)
- □ Sprachzertifikate (Deutsch A1 oder Englisch B2 mind.)
- □ CV, Zeugnisse, Fotos, Antrag, Gebühr
Alle Fremdsprachen-Unterlagen i. d. R. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche. Je nach Land kann Apostille/Legalisation erforderlich sein.
4) Ablauf – Schritt für Schritt
Schritt 1: Titel wählen & Anerkennung starten
- Profil prüfen (akademisch/beruflich), Arbeitgeberrolle klären.
- Falls nötig: Anerkennungsverfahren früh einleiten (Dauer oft 2–6 Monate).
Schritt 2: Sprach- & Finanzierungsplan
- Zielniveau festlegen (B1/B2, Pflege: B2 Fachsprache).
- Finanzierung belegen (Gehalt/Vertrag oder Sperrkonto bei Jobsuche).
Schritt 3: Unterlagen sammeln & übersetzen
- Vollständige, konsistente Dokumente (keine Lücken im CV, Datumsfehler vermeiden).
- Beglaubigte Übersetzungen/Apostille, falls gefordert.
Schritt 4: Online-Antrag & Termin
- Visumsformular ausfüllen, Unterlagen hochladen (sofern Portal) und Termin bei der deutschen Botschaft/Generalkonsulat (oder VFS) buchen.
Schritt 5: Biometrie & Interview
- Pünktlich erscheinen, Originale & Kopien mitnehmen.
- Typische Fragen: Qualifikation, Jobbeschreibung, Gehalt, Unterkunft, Sprachplan.
Schritt 6: Bearbeitung / Nachforderungen
- Rechnen Sie – je nach Land/Saison – mit mehreren Wochen.
- Auf Nachforderungen zügig reagieren (z. B. Zusatzbelege, Klarstellungen).
Schritt 7: Visum erteilt → Einreise
- Mit nationalem Visum (D) einreisen; Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
- Krankenversicherung finalisieren, Bankkonto, Steuer-ID (kommt per Post).
Schritt 8: Aufenthaltstitel (eAT)
- Termin bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragen.
- eAT-Karte (elektronischer Aufenthaltstitel) abholen → Arbeitsbeginn.
5) Zeit & Kosten (typische Orientierungswerte)
- Visumgebühr: i. d. R. 75 € (nationales Visum D)
- Übersetzungen/Beglaubigungen: je nach Umfang 150–500 €
- Anerkennung (Behörden/Prüfungen): stark variierend
- Bearbeitungszeit: häufig 4–12 Wochen (Land/Behörde/ Saison abhängig)
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a): durch den Arbeitgeber bei der deutschen Behörde im Voraus – kann die Gesamtzeit deutlich verkürzen.
6) Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Unvollständige Unterlagen → Checklisten strikt nutzen, alles sauber beschriften.
- Falscher Aufenthaltstitel → Profil prüfen (Blue Card vs. § 18a vs. § 16d/§ 20a).
- Keine Anerkennung bei § 18a → früh beantragen, Zwischenweg § 16d erwägen.
- Unklare Jobrolle/Gehalt → Verträge eindeutig, qualifikationsadäquat.
- Sprachlücken → verbindlicher Kurs-/Prüfungsplan (B1→B2).
- Zu späte Terminbuchung → Botschaftstermine früh sichern.
7) Branchen-Hinweise (kurz & praxisnah)
- Pflege/Medizin: B2 Fachsprache, Anerkennung Pflicht, oft Start über § 16d → später § 18a.
- IT/Ingenieurwesen: häufig Blue Card (Gehalt prüfen), alternativ § 18b.
- Handwerk/Bau/Logistik: Standard § 18a (Anerkennung!), LKW: C/CE + Qualifikationen.
- Gastronomie/Hotellerie: § 18a mit anerkannter Ausbildung oder Ausbildung § 16a.
8) Für Arbeitgeber: So beschleunigen Sie den Prozess
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde starten.
- Stellenbeschreibung mit Aufgaben/Anforderungen & Gehalt klar formulieren.
- Unterstützungspaket: Wohnung (Übergang), Onboarding-Plan, Sprachslots im Betrieb.
- Anerkennung/§ 16d proaktiv begleiten (Zeitplan + Träger).
- Buddy/Mentor festlegen, 90-Tage-Plan, Compliance-Unterweisungen.
9) FAQ (kompakt)
Wie lange ist das D-Visum gültig?
In der Regel 3–6 Monate zur Einreise; die Aufenthaltserlaubnis (eAT) wird nach Ankunft erteilt.
Kann meine Familie mit einreisen?
Je nach Titel und Voraussetzungen möglich (Familiennachzug). Dokumente & Fristen beachten.
Ich habe noch keine volle Anerkennung. Was tun?
Mit § 16d (Anpassung/Kenntnisprüfung) in Deutschland Qualifizierung abschließen, danach Wechsel auf § 18a.
Was ist schneller: Blue Card oder § 18a?
Kommt auf Gehalt, Anerkennung und Behörde an. Wir prüfen den Einzelfall und planen die schnellste Route (ggf. § 81a Verfahren).
✅ Fazit
Der Weg zum Arbeitsvisum ist planbar, wenn Titelwahl, Anerkennung, Sprache und Unterlagen von Anfang an stimmen. Mit strukturiertem Vorgehen und guter Koordination sparen Bewerber:innen und Arbeitgeber Zeit, Kosten und Nerven.
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